Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Mitglied werden im Stadtmarketing Wertheim e.V.

Wenn Sie Mitglied im Stadtmarketing Wertheim e.V. werden möchten, drucken Sie sich einfach das PDF der Beitrittserklärung hier weiter unten im Text aus und faxen uns das ausgefüllte Formular einfach zu.

Als "ordentliches Mitglied" im Stadtmarketing Wertheim e.V. (§ 4 Abs. 2 der Vereinssatzung) entrichten Sie einen monatlichen Mitgliedsbeitrag nach einem Punktesystem unter Berücksichtigung der Kriterien Größe, Standort, Branche und der individuellen Besonderheiten/Nutzen.

Ab 1. Mai 2013 können neue Mitglieder eine "Schnuppermitgliedschaft" im Verein beantragen.
Die "Schnuppermitgliedschaft" umfasst die ersten 12 Monate der Mitgliedschaft im Verein. Während des Zeitraums der "Schnuppermitgliedschaft" eintrichten die Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50% des regulären Mitgliedsbeitrages.

Anhand nachstehender Punktetabelle können Sie sehen, wie hoch der Sie betreffende monatliche Mitgliedsbeitrag als "ordentliches Mitglied" wäre (1 Punkt = 25,-- Euro/Monat zzgl. MwSt):

Industrie: 1-2 Punkte
Handwerk: 1-2 Punkte
Lebensmittelhandwerk (z.B. Bäckerei, Metzgerei): 1 Punkt
Banken/Kreditinstitute: 4 Punkte
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe: 1-2 Punkte
Zeitungen/Presse/Medien: 2 Punkte
Freie Berufe und sonstige Dienstleistungsbetriebe (z.B. Apotheken, Ärzte, Steuerberater, Architekten): 1 Punkt
Einzelhandel mit einer innenstadtrelevanten Verkaufsfläche bis 500 m²: 1 Punkt
mit einer innenstadtrelevanten Verkaufsfläche bis 1.500 m²: 2 Punkte
mit einer innenstadtrelevanten Verkaufsfläche bis 2.500 m²: 3 Punkte
mit einer innenstadtrelevanten Verkaufsfläche bis 5.000 m²: 4 Punkte
mit einer innenstadtrelevanten Verkaufsfläche von mehrals 5.000 m²: 5 Punkte
Behörden/sonstige öffentliche Einrichtungen/Unternehmen: 1-4 Punkte
Vereine/sonstige Institutionen: 1 Punkt
 
Jedem neuen Mitglied wird bei der Aufnahme die vom Vorstand festgelegte Punktzahl mitgeteilt.
 
Natürliche Personen (Privatpersonen) entrichten als Mitglied nach § 4 Abs. 2 der Vereinssatzung (= ordentliches Mitglied) einen Jahresbeitrag gemäß § 7 der Vereinssatzung in Höhe von 60,-- Euro als Bruttobetrag, d.h. inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.